Hessische Landesverfassung - Artikel 3:
Unantastbarkeit des Lebens, der Gesundheit, der Ehre und der Würde
Leben und Gesundheit, Ehre und Würde des Menschen sind unantastbar.
Unantastbarkeit des Lebens, der Gesundheit, der Ehre und der Würde
Leben und Gesundheit, Ehre und Würde des Menschen sind unantastbar.
Sehr geehrter Herr Bouffier,
die Gesundheit der Menschen im Rhein-Main-Gebiet wird mit Füßen getreten, Hunderttausende mit unvorstellbarem Lärm überzogen, Fluglärm an 18 Stunden pro Tag.
die Gesundheit der Menschen im Rhein-Main-Gebiet wird mit Füßen getreten, Hunderttausende mit unvorstellbarem Lärm überzogen, Fluglärm an 18 Stunden pro Tag.
Wann endlich agieren Sie so, wie die hessische Verfassung es vorgibt?
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