Mittwoch, 26. Februar 2014

Gesundheit ist unantastbar


Hessische Landesverfassung - Artikel 3:
Unantastbarkeit des Lebens, der Gesundheit, der Ehre und der Würde
Leben und Gesundheit, Ehre und Würde des Menschen sind unantastbar.
Sehr geehrter Herr Bouffier,
die Gesundheit der Menschen im Rhein-Main-Gebiet wird mit Füßen getreten, Hunderttausende mit unvorstellbarem Lärm überzogen, Fluglärm an 18 Stunden pro Tag.
Wann endlich agieren Sie so, wie die hessische Verfassung es vorgibt?

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