Freitag, 23. Oktober 2015

"Kein bisschen leise" - Spektakuläre Kunstaktion

Frankfurt: Spektakuläre Kunstaktion zum vierten Jahrestag der Inbetriebnahme der Landebahn NordwestBI Sachsenhausen hängt Protestplakate gegen Fluglärm und Flughafenausbau an bekannten Denkmälern und an zentralen Orten in der City auf

Gefunden beim Bündnis der Bügerinitiativen www.flughafen-bi.de
http://www.flughafen-bi.de/Archiv/2015/2015_10_21_kunstaktion-plakate_BIS.html




Mittwoch, 23. September 2015

Terminhinweis: 150ste Montagsdemo

150ste Montagsdemo - und kein bisschen leise - der Protest geht in die nächste Runde: Montag, 28.9.2015, 18 Uhr

Gegen die Verlärmung unserer Region - gegen den Fraport-Ausbauwahn - und für eine gute Lebensqualität in Rhein-Main.

Fluglärm-Gegner aus Mainz fahren mit einem MVG-Bus direkt zur Demo - die VG Nieder-Olm stellt ebenfalls einen Bus.
Danke für die Unterstützung aus Mainz und Nieder-Olm!!


Weitere Infos hier: http://www.fluglaerm-mainz.info/index.php?id=179

Sonntag, 30. August 2015

Waldcamp gegen Flughafenausbau - positive Bilanz


Aus einer Pressemitteilung von ROBIN WOOD vom 30.8.2015


Schluss mit Wachstumslogik - Waldcamp setzt erfolgreich Zeichen gegen Flughafenausbau 

Wird ein grüner Minister den ersten Spatenstich für Terminal 3 am Frankfurter Flughafen vornehmen?

ROBIN WOOD zieht eine positive Bilanz des Sommercamps gegen den Bau
eines dritten Terminals am Frankfurter Flughafen. Über 100 Leute
diskutierten während der vergangenen vier Tage im Wald Wege zum Rückbau
des Frankfurter Flughafens und Alternativen zur zerstörerischen
Wachstumslogik. Das Camp geht heute Nachmittag zu Ende.

ROBIN WOOD ist Teil des jahrzehntelangen Widerstandes gegen den
Flughafenausbau in der Region. Die Umweltorganisation unterstützt mit
dem Camp das Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI). Als das Camp am
vergangenen Donnerstag aufgebaut wurde, hielt das BBI, in dem mehr als
80 regionale Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau aktiv sind,
dort seine Delegiertenversammlung ab. Die drei BBI-Sprecher Thomas
Scheffler, Dietrich Elsner und Michael Flörsheimer beteiligten sich mit
eigenen Beiträgen am Workshop-Programm. „Es gibt eine starke Verbindung
des Bündnisses der Bürgerinitiativen gegen den Flughafenausbau und Robin
Wood. Wir ziehen an einem Strang“, sagte Manfred Teichfuß von der BI
Rüsselsheim.

Im Camp fand – trotz des zu Beginn regnerischen Wetters – ein
vielfältiges inhaltliches Programm statt ergänzt durch
Schnupperklettern, Musikdarbietung und dem traditionellen Kuchenstand
der Bürgerinitiativen. Zur politischen Theorie gab es auch die Praxis:
Am Freitag starteten AktivistInnen eine Kletteraktion vor dem Werkstor
des Kieswerks Sehring. Sehring plant die weitere Zerstörung von Bannwald
für den Kiesabbau und profitiert als Kies-Lieferant vom Flughafenausbau.
Am Samstag folgte eine Exkursion zur Baustelle von Terminal 3, wo
Protestbanner aufgehängt und eine Baustellenzufahrt mit Wolle
eingesponnen und so symbolisch blockiert wurde.

Terminal 3 wird die Kapazitäten am Frankfurter Flughafen in einem Umfang
erhöhen, der dem Bau eines neuen Flughafens entspricht. Für Umwelt und
Klima ist das desaströs.


Mit erstem Spatenstich wird Wahlversprechen gebrochen


Trotzdem wird es wohl ausgerechnet ein grüner
Verkehrsminister in Hessen sein, der diesen Ausbau verantwortet. „Wenn
der grüne Minister Tarek al Wazir den inszenierten ersten Spatenstich
für Terminal 3 vollzieht, wird er damit sein Wahlversprechen, mit ihm
werde es kein Terminal 3 geben, endgültig und spektakulär brechen“, sagt
ROBIN WOOD-Verkehrsreferentin Monika Lege. Der erste Spatenstich soll
bereits im Herbst erfolgen.

Für Rückfragen:
ROBIN WOOD-Kontakt im Sommercamp, Tel. 0176 / 94 92 09 56
Monika Lege, Verkehrsreferentin, Tel. 040 / 380 892 21, verkehr@robinwood.de
Ute Bertrand, Pressesprecherin, Tel. 0171 / 835 95 15, presse@robinwood.de

Samstag, 29. August 2015

Mangel an Rechtsstaatlichkeit


Eintrag, auf Facebook gefunden:
"Es ist ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit, dass wir nicht auf Einhaltung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit klagen können, obwohl es inzwischen wissenschaftlich bewiesen ist, dass Fluglärm, in der im Flugplatzbereich auftretende Lautstärke, Gefäßschäden erzeugt. Ebenso müssten die Berechnungs- und Messmethoden von Gerichten für ungültig erklärt werden können, weil sie offensichtlicher Blödsinn sind. Dafür braucht man eine wirklich von Parteipolitik und Regierung unabhängige Justiz. Die haben wir nicht."


Hintergrund:
Kürzlich wurde bekannt, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde eines Ehepaars aus Frankfurt-Sachsenhausen wegen fehlender Voraussetzungen nicht angenommen hat.
Dabei ging es um die Beschwerde gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens.
Das Ehepaar hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, und sich auf in Artikel 2 des Grundgesetzes zugesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen.Für die Karlsruher Richter fehlt es an Beweisen. Die Auswirkungen des Fluglärms auf die Gesundheit des Ehepaars würden unzureichend belegt.Im Rhein-Main-Gebiet wird Menschen je nach Wohnlage Fluglärm von 5 bis 23 Uhr zugemutet, permanent, mit 70 Dezibel.


Was muss hier eigentlich passieren, damit Karlsruhe anerkennt, dass hier täglich gegen Artikel 2 unseres Grundgesetzes verstoßen wird?



Sonntag, 19. Juli 2015

Kniefall der Bundesregierung vor dem Lobbyismus



Unglaublich aber wahr:
Die Bundesregierung macht den „Bock zum Gärtner“
Luftverkehrsindustrie soll Umweltschutz Standards an Flughäfen selbst festsetzen

Die Mainzer Fluglärm-Initiative fordert daher alle Bundestagsabgeordneten auf, sich für eine grundlegende Änderung der kritischen Gesetzespassage einzusetzen und an den deutschen Umweltstandards für Flughäfen und den Luftverkehr festzuhalten. 

Dazu hier die Pressemitteilung der "Initiative gegen Fluglärm in Mainz":

Die Bundesregierung macht den „Bock zum Gärtner“, Luftverkehrsindustrie soll Umweltschutz Standards an Flughäfen selbst festsetzen

1.  Deutschland gibt den Umweltschutz an Flughäfen und für den Luftverkehr in die Hände der von der Luftverkehrswirtschaft dominierten Zivilluftfahrt-Organisation ICAO. 
Per Bundesgesetz soll künftig gelten, dass „bei der Festlegung von Umweltmaßnahmen ... die Umweltschutzstandards für den Luftverkehr zu beachten sind, die von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation angenommen und dem ICAO-Abkommen als Anhänge hinzugefügt wurden". In der 115. Sitzung des Bundestages am 2. Juli 2015 wurde der Entwurf (siehe Anlage) eines Gesetzes zum Luftverkehrsabkommen USA/EU (BT-Drs. 18/5271 ) zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Voraussichtlich wird der Deutsche Bundestag im Herbst darüber beschließen.

2.   Regelung konterkariert die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung
Was so harmlos von der Bundesregierung als Formalie begründet wird, hat erhebliche umweltpolitische Brisanz. „Die Regelung ist eine Bankrotterklärung der deutschen Umweltpolitik“, erklärt Jochen Schraut, 1. Vorsitzender der Initiative gegen Fluglärm Mainz e.V. und führt weiter aus: „ Umweltschutzmaßnahmen an und um Flughäfen werden nach dem Beschluss des Gesetzes von der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO definiert. Für die Anrainer von Flughäfen ist das eine schlechte Nachricht, da die ICAO in erster Linie dem Luftverkehrswachstum verpflichtet ist“. Kosteneffizienz rangiert vor Gesundheitsschutz und Umweltstandards werden im internationalen Vergleich fortentwickelt. Das gilt ebenfalls für den Klimaschutz, bei dem sich die ICAO bislang als „Bremser“ hervorgetan hat. „Auch TTIP lässt grüßen“, erklärt Gerd Schmidt, Mitglied im Beirat der Initiative und ergänzt: „Gehen Vorschriften zum Schutz der Menschen vor Fluglärm und Luftverunreinigungen über die Standards der ICAO hinaus, drohen Schiedsgerichtsverfahren“. Konterkariert würden damit auch die Beschlüsse der deutschen Bundesregierung zu den hohen Klimaschutzzielen, deren Umweltbundesamt das Fliegen als die„umweltschädlichste Art sich fortzubewegen“ bezeichnet hat.

3.   Initiative fordert Bundestagsmitglieder auf, dass Gesetz in dieser Fassung nicht zu verabschieden
Im Herbst soll der Deutsche Bundestag über den Gesetzesantrag der Bundesregierung entscheiden. Es bleibt zu hoffen, dass er die massive Einflussnahme der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation in die deutsche Umweltpolitik zurück weist. In einem Schreiben  an alle Bundestagsabgeordneten fordert die Initiative diese auf, sich für eine grundlegende Änderung der kritischen Gesetzespassage einzusetzen und an den deutschen Umweltstandards für Flughäfen und den Luftverkehr festzuhalten. 

Sonntag, 3. Mai 2015

PR-Maßnahme "Nachtflugverbot"

Bei der Diskussion um Nachtruhe am Frankfurter Flughafen fällt immer wieder der Begriff "Nachtflugverbot".
Das klingt gut - ist es aber nicht.

Der Begriff kam auf im Zusammenhang mit der Eröffnung der Nordwest-Landebahn. Einmal kreiert, war er in der Welt - weiter getragen von Luftverkehrslobby und den Medien.


Bei dem Begriff handelt es sich um eine PR-Maßnahme, die die bundesdeutsche Öffentlichkeit in die Irre führen soll.

Damit entsteht der Eindruck, am Frankfurter Flughafen herrsche ein Nachtflugverbot, das den Bürgern in der Einflugschneise Nachtruhe garantiert.

Der Frankfurter Flughafen ist weit von einem Nachtflugverbot entfernt.

Es gibt eine Nachtflugbeschränkung - nicht mehr und nicht weniger.

Auswertungen von Flugdaten zeigen, dass sehr wohl und oft nach 23 Uhr Flugbetrieb herrscht.

Bei einem wirklichen Nachtflugverbot wären am Frankfurter Flughafen die Lichter aus - kein Flieger könnte dort landen oder starten.


Ein Nachtflugverbot ist gesetzlich definiert, und zwar nur so, dass ein Nachtflugverbot nur dann vorhanden ist, wenn eine Flugverbotszeit von 22 - 6 Uhr eingehalten wird.


Bei den Medien im Rhein-Main-Gebiet fehlt es im Zusammenhang mit diesem Begriff an der journalistischen Sorgfalt.


Der Begriff "Nachtflugverbot" wurde völlig ungeprüft übernommen und immer weiter verwendet - ohne ihn zu hinterfragen.

Journalismus trifft auf PR-Strategien der Luftverkehrslobby und trägt diese ungefiltert weiter - medialer Alltag im Rhein-Main-Gebiet im 21. Jahrhundert.

Fluglärm macht krank - warnen Mediziner und der Deutsche Ärztetag.
Vor diesem Hintergrund darf man bei allen Medien eine sorgfältige Recherche und eine entsprechende Kommunikation erwarten - und kein ungeprüftes Weiterverwenden von nicht zutreffenden Formulierungen.

Jede Verwendung des Begriffs "Nachtflugverbot" wird ab sofort gesammelt und eine Beschwerde beim Deutschen Presserat vorbereitet.


Sonntag, 26. April 2015

Stefan Schulte, die FAZ und der Fluglärm

Stefan Schulte - der Gutmensch?
Die FAZ schildert ihn als überlegt agierenden Vorstandsvorsitzenden. Und "strickt" eine um Aufmerksamkeit heischende "human touch"-Story drumherum. Der Fraport-Chef, der ertragen muss, dass Fluglärmgegner an einem Samstag Morgen um 8 Uhr vor seinem Haus demonstrieren.
Ein Vorstand, der mitverantwortet, dass eine ganze Region mit Lärm überzogen wird, muss sich in dieser Form geäußerte Kritik bzw. solche Demonstrationen vor der Haustür gefallen lassen.

Während Stefan Schulte eine Demo morgens um 8 Uhr erleben musste - der er sich durch Wegfahren übrigens entzog - müssen wir anderen 18 Stunden Lärm ertragen, morgens ab 5 Uhr, und können uns nicht aussuchen, ob es Samstag oder Sonntag ist.

Warum bringt die FAZ eine solche Story kurz vor der Gerichtsverhandlung in Kassel, wo es ab 28. April um die Klage der Stadt Flörsheim geht?
Warum ausgerechnet jetzt sp ein um Emotionen buhlender, weichkochender Beitrag?

Wäre dieser Artikel zu einem anderem Zeitpunkt gedruckt worden, wäre er gar nicht der Rede wert. 

Hier macht sich eine Zeitung zum Erfüllungsgehilfen der Luftverkehrslobby.
Es ist der Versuch, die öffentliche Meinung zu beeinflussen - hier der Gutmensch Schulte, der so viel erträgt, dort die Fluglärm-Gegner, die vor seinem Haus demonstrieren.
All diese Menschen haben einen Grund - die Verlärmung ihrer Heimat.
Dass diese Menschen sehr viel mehr Lärm ertragen müssen als Herr Schulte - und dem Risiko ausgesetzt sind, frühzeitig an Herz- und Kreislauf-Störungen zu erkranken - liest man dort in dem Zusammenhang nicht.

Warum die FAZ so kurz vor einer Gerichtsverhandlung nicht wenigstens einmal für Schwächere einsteht, für Menschen, die 18 Stunden täglich dem Lärm ausgesetzt sind, kann nur die Zeitung selbst beantworten.

Ein Porträt einer Familie, deren Kinder morgens um 5 Uhr anfangen zu weinen angesichts des unvorstellbaren Lärms, wäre der Situation sehr viel gerechter geworden.
(Ich kenne das noch so, dass führende Tageszeitungen und Journalisten sich für diejenigen einsetzen, die sonst wenig Gehör finden - aber die FAZ mag das anders sehen.)

Was unterm Strich bleibt:

Echter Journalismus und kritisches Hinterfragen sind bei der FAZ bei diesem Thema auf der Strecke geblieben - zugunsten des Lobby-Journalismus.