Samstag, 29. August 2015

Mangel an Rechtsstaatlichkeit


Eintrag, auf Facebook gefunden:
"Es ist ein Mangel an Rechtsstaatlichkeit, dass wir nicht auf Einhaltung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit klagen können, obwohl es inzwischen wissenschaftlich bewiesen ist, dass Fluglärm, in der im Flugplatzbereich auftretende Lautstärke, Gefäßschäden erzeugt. Ebenso müssten die Berechnungs- und Messmethoden von Gerichten für ungültig erklärt werden können, weil sie offensichtlicher Blödsinn sind. Dafür braucht man eine wirklich von Parteipolitik und Regierung unabhängige Justiz. Die haben wir nicht."


Hintergrund:
Kürzlich wurde bekannt, dass das Verfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde eines Ehepaars aus Frankfurt-Sachsenhausen wegen fehlender Voraussetzungen nicht angenommen hat.
Dabei ging es um die Beschwerde gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens.
Das Ehepaar hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt, und sich auf in Artikel 2 des Grundgesetzes zugesicherte Recht auf körperliche Unversehrtheit berufen.Für die Karlsruher Richter fehlt es an Beweisen. Die Auswirkungen des Fluglärms auf die Gesundheit des Ehepaars würden unzureichend belegt.Im Rhein-Main-Gebiet wird Menschen je nach Wohnlage Fluglärm von 5 bis 23 Uhr zugemutet, permanent, mit 70 Dezibel.


Was muss hier eigentlich passieren, damit Karlsruhe anerkennt, dass hier täglich gegen Artikel 2 unseres Grundgesetzes verstoßen wird?



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