Sonntag, 3. Mai 2015

PR-Maßnahme "Nachtflugverbot"

Bei der Diskussion um Nachtruhe am Frankfurter Flughafen fällt immer wieder der Begriff "Nachtflugverbot".
Das klingt gut - ist es aber nicht.

Der Begriff kam auf im Zusammenhang mit der Eröffnung der Nordwest-Landebahn. Einmal kreiert, war er in der Welt - weiter getragen von Luftverkehrslobby und den Medien.


Bei dem Begriff handelt es sich um eine PR-Maßnahme, die die bundesdeutsche Öffentlichkeit in die Irre führen soll.

Damit entsteht der Eindruck, am Frankfurter Flughafen herrsche ein Nachtflugverbot, das den Bürgern in der Einflugschneise Nachtruhe garantiert.

Der Frankfurter Flughafen ist weit von einem Nachtflugverbot entfernt.

Es gibt eine Nachtflugbeschränkung - nicht mehr und nicht weniger.

Auswertungen von Flugdaten zeigen, dass sehr wohl und oft nach 23 Uhr Flugbetrieb herrscht.

Bei einem wirklichen Nachtflugverbot wären am Frankfurter Flughafen die Lichter aus - kein Flieger könnte dort landen oder starten.


Ein Nachtflugverbot ist gesetzlich definiert, und zwar nur so, dass ein Nachtflugverbot nur dann vorhanden ist, wenn eine Flugverbotszeit von 22 - 6 Uhr eingehalten wird.


Bei den Medien im Rhein-Main-Gebiet fehlt es im Zusammenhang mit diesem Begriff an der journalistischen Sorgfalt.


Der Begriff "Nachtflugverbot" wurde völlig ungeprüft übernommen und immer weiter verwendet - ohne ihn zu hinterfragen.

Journalismus trifft auf PR-Strategien der Luftverkehrslobby und trägt diese ungefiltert weiter - medialer Alltag im Rhein-Main-Gebiet im 21. Jahrhundert.

Fluglärm macht krank - warnen Mediziner und der Deutsche Ärztetag.
Vor diesem Hintergrund darf man bei allen Medien eine sorgfältige Recherche und eine entsprechende Kommunikation erwarten - und kein ungeprüftes Weiterverwenden von nicht zutreffenden Formulierungen.

Jede Verwendung des Begriffs "Nachtflugverbot" wird ab sofort gesammelt und eine Beschwerde beim Deutschen Presserat vorbereitet.


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