Dienstag, 6. Mai 2014

Lärmaktionsplan - und fehlender politischer Wille

Der Lärmaktionsplan für den Frankfurter Flugafen ist jetzt in Kraft. Es gab eine hohe Beteiligung von Bürgern und Kommunen, so das Regierungspräsidium Darmstadt. Knapp 11 000 Stellungnahmen seien beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt eingegangen.
"Zu den häufigsten Themen in den Stellungnahmen gehörten nach Angaben des RP die Forderung nach einem erweiterten Nachtflugverbot, zum Beispiel von 22 bis 6 Uhr (8655 Stellungnahmen), nach einer Deckelung der Flugbewegungen (7468) und nach der Schließung der Landebahn Nordwest (4298). Allerdings sind laut RP genau solche Vorschläge nicht umsetzbar, weil sie nicht der Rechtslage entsprechen."

Diese Aussage lässt sich so nicht halten. Das müsste auch das Regierungspräsidium wissen, sagen Experten.
Denn: Der Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ist nicht rechtskräftig und kann überdies noch geändert werden -und das jederzeit geändert werden.

Die Aussage aus dem Regierungspräsidiums Darmstadt ist eher als Versuch zu bewerten, die Politik des Landes Hessen zu decken.

Dabei handelt des Land Hessen seit Monaten gegen die eigene Verfassung. Dort ist der Gesundheitsschutz in der Verfassung verankert.
Die Tatsache, dass nichts - aber auch wirklicht nichts - getan wird, um Bürger vor 18-stündigem Lärm in Höhe von 75 Dezibel und mehr zu schützen, ist Körperverletzung. Darauf weisen führende Mediziner hin.

Selbstverständlich wären die Forderungen nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, eine Deckelung der Flugbewegungen und die Schliessung der Landebahn Nordwest umsetzbar.
Hier ist der politische Wille ausschlaggebend - bisher fehlt er!

Hätte die vorige Regierung rechtsgültig beschlossen, die Staatskanzlei rosarot anzustreichen - weil einige durch eine ebensolche Brille schauen - wäre ein solcher Beschluss selbstredend sofort zurück genommen werden.

Das funktioniert auch mit der Stillegung einer Landebahn, die täglich die Menschen mit Fluglärm überzieht!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen