Dienstag, 25. März 2014

Gerechtigkeit?

Laut einem Gerichtsurteil in Zeitz (Sachsen-Anhalt) darf ein Kikeriki-Halter seinen Hahn zwischen 20 bis 8 und 13 bis 15 Uhr NICHT im freien krähen lassen .
Weil er dies um 19 Minuten verpasste wurde ihm laut Gerichtsverhandlung bei Nichteinhaltung 25.000,00 € Zwangsgeld - oder Zwangshaft angedroht . Das sind immerhin V I E R Z E H N Stunden RUHEPAUSE !!! 

    Mit Duldung des Landes Hessen werden wir in der Landeshauptstadt Mainz 18 STUNDEN TÄGLICH verlärmt. Keiner schützt uns.

    IST DAS GERECHT?

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